Allgemeine Geschäftsbedingungen der Modusan GmbH

  1. Geltung
    1.1 Alle unsere LieferungAen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren
    Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Käufer“ genannt) über die von uns angebotenen Waren
    schließen.
    1.2 Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer
    Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug
    nehmen, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche
    verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
    1.3 Unser Verkaufspersonal ist nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Kunden im
    Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichen.
  2. Angebot und Vertragsschluss
    2.1 Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
    2.2 Der Kunde ist an eine von ihm abgegebene und von uns noch nicht angenommene Bestellung
    14 Kalendertage nach Absendung gebunden. Wir sind berechtigt, das Angebot innerhalb dieser
    Frist anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem unsere
    Annahme dem Kunden zugeht. Als Annahme gilt auch die Zusendung der bestellten Ware.
  3. Preise und Zahlung
    3.1 Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
    3.2 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten unsere Preise bei Abholung ab unserem Lager. Kosten für Verpackung und Transport werden als gesonderter Rechnungsposten in Rechnung gestellt.
    3.3 Mit der Bestätigung der Bestellung des Kunden durch uns ist der Rechnungsbetrag der Bestellung in Höhe von 60% zur Zahlung fällig. Die Reststumme ist binnen 14 Tage nach Übergabe
    der Ware ohne Abzug zur Zahlung fällig.
    3.4 Zahlungen können nur in unseren Geschäftsräumen oder durch Überweisung auf ein von uns
    angegebenes Bankkonto erfolgen. Technisches Personal, Fahrer und Service-Mitarbeiter im
    Außendienst sind nicht zum Inkasso berechtigt. Wir behalten uns vor, bestimmte Zahlungsarten von einer Bonitätsprüfung oder einer Maximalbestellmenge abhängig zu machen.
    3.5 Der Käufer darf eigene Ansprüche gegen unsere Ansprüche nur aufrechnen, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Käufer kann von ihm geschuldete Leistungen nur wegen berechtigter Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältniszurückbehalten.
  4. Lieferung und Lieferzeit
    4.1 Die Auslieferung der Ware erfolgt in unseren Geschäftsräumen oder in unserem Lager.
    4.2 Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets
    nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt
    oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem
    Transport beauftragten Dritten. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
    4.3 Sollten wir einen vereinbarten Liefertermin nicht einhalten, ist der Käufer vor Rücktritt vom
    Vertrag dazu verpflichtet, eine angemessene Nachfrist zu setzen, die in keinem Fall zwei Wochen unterschreiten darf.
  5. Erfüllungsort, Versand, Gefahrübergang
    5.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist 12555 Berlin, soweit nicht
    ausdrücklich anderes vereinbart ist.
    5.2 Wir versenden die Ware, wenn dies im Einzelfall gesondert vereinbart worden ist. Die Versandart und die Verpackung unterstehen unserem pflichtgemäßen Ermessen. Die Versandkosten sind vom Käufer zu tragen, sie schließen die Kosten einer von uns abgeschlossenen Transportversicherung ein.
    5.3 Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe der Ware (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem die Ware
    versandbereit ist und wir dies dem Kunden angezeigt haben.
  6. Gewährleistung und Haftung
    6.1 Bei Mängeln der gelieferten Ware stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu.
    6.2 Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten
    Ware sind jedoch ausgeschlossen, wenn der Käufer uns den Mangel nicht innerhalb einer Frist von acht Tagen nach Ablieferung der Ware anzeigt. Uns ist Gelegenheit zu geben, gerügte Mängel an Ort und Stelle festzustellen.
    6.3 Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
    6.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
  7. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
    7.1 Liefern wir auf Grundlage von Unterlagen oder Vorlagen (z.B. Modelle, Muster oder Zeichnungen), die vom Käufer bereitgestellt werden, so haftet der Käufer dafür, dass hierdurch keine gewerblichen Schutzrechte (Patente, Warenzeichen, Gebrauchs- und Geschmacksmuster) oder Urheberrechte Dritter verletzt werden.
    7.2 Werden wir von einem Dritten im Zusammenhang mit der Verwendung von Unterlagen oder Vorlagen, die vom Käufer bereitgestellt wurden, wegen der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten in Anspruch genommen, so ist der Käufer verpflichtet, uns bei der Verteidigung gegen diese Inanspruchnahme zu unterstützen und uns sämtlichen Schaden, einschließlich Anwalts- und Prozesskosten, die uns dadurch entsteht, zu ersetzen.
  8. Eigentumsvorbehalt
    8.1 Wir behalten uns bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen
    Forderungen aus dem Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden (gesicherte Forderungen) das Eigentum an den verkauften Waren vor.
    8.2 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der
    Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
    8.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten
    und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Zahlt der Käufer den
    fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer
    zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
    8.4 Der Käufer ist bis auf Widerruf befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. Hierfür gelten
    ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:
    8.4.1 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller
    gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren
    Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte
    der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende
    Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
    8.4.2 Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen
    Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Ziff. 8.4.1 zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
    Die in Ziff. 8.2 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
    8.4.3 Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns,
    die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Ziff. 8.3 geltend machen. Ist dies aber der
    Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren
    Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir
    in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung
    der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
    8.4.4 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
  9. Datenschutzhinweis
    Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Kontaktdaten, zum Zweck der Vertragsabwicklung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Zur Bonitätsprüfung können wir Informationen (z.B. auch einen sogenannten Score-Wert) von externen Dienstleistern zur Entscheidungshilfe heranziehen und davon die Zahlungsart abhängig machen. Details entnehmen Sie bitte unser Datenschutzerklärung.
  10. Schlussbestimmungen
    10.1 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden nach unserer Wahl entweder 12555 Berlin oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen uns ist in diesen Fällen jedoch 12555 Berlin ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
    10.2 Der Verträge zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.
    10.3 Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages
    und dem Zweck dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.